Es gibt zwei Arten von Lithium-basierten Batterien, Primär-Lithium (Metall) und wiederaufladbare
Lithium-Ionen. Lithium-Primärbatterien ersetzen zunehmend die üblicherweise verwendeten Alkalibatterien, da sie langlebiger sind. Diese Batterien sind in den Größen AA/AAA, C, D, Knopfzellen und 9-V-Batterien erhältlich und tragen üblicherweise die Bezeichnung „Lithium“.
Lithiumbatterien werden in gängigen Haushaltsgegenständen wie Taschenlampen, Kameras, Spielzeug sowie in medizinischen Geräten und Sicherheitssystemen verwendet. Lithium-Ionen-Batterien sind wiederaufladbar und werden in E-Zigaretten, vielen elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen, Tablets und Laptops, E-Bikes, elektrischen Zahnbürsten, Werkzeugen, Hoverboards, Rollern und zur Speicherung von Solarstrom verwendet. Mit dem Fortschritt der Branche werden immer mehr Produkte diese leistungsstarken Batterien nutzen.

Lithiumbatterien können bei unsachgemäßer Handhabung Brände verursachen und sogar explodieren. Entsorgen Sie Lithiumbatterien nicht im Hausmüll und entsorgen Sie sie nicht im Recycling.
1. Identifizierung von Lithium-Primärbatterien oder Lithium-Ionen-Akkus
Lithium-Primärbatterien können mit „Lithium“ gekennzeichnet sein; Knopfzellen können mit (CR###) beginnen.
Lithium-Primärbatterien (nicht wiederaufladbar) gibt es in den Größen AA/AAA, C, D, Knopfzellen und 9 V. Sie ersetzen zunehmend viele herkömmliche Alkalibatterien, da sie langlebiger sind.
Lithium-Ionen-Akkus können mit den Bezeichnungen „Wiederaufladbar“, „Lithium-Ionen“, „LiION“, „Li-Ion“, „LiPo“ (Lithium-Polymer) gekennzeichnet sein; Knopfzellen beginnen mit (LIR###). Sie können mit einem Batteriesiegel oder einer anderen Kennzeichnung versehen sein, müssen es aber nicht.
2. LAGERUNG/HANDHABUNG von Lithiumbatterien
• Entfernen Sie keine Lithiumbatterien, die nicht für den Austausch innerhalb des Produkts vorgesehen sind, das sie mit Strom versorgen (z. B. Mobiltelefone, E-Zigaretten, dünne Laptops und andere elektronische Produkte).
o Der Akku kann in das Produkt eingeklebt sein. Das gewaltsame Entfernen des Akkus kann zu einem sofortigen Brand oder einer Explosion führen.
o Die Batterie kann in silberfarbenen Zellophanbeuteln oder einem Hartplastikgehäuse untergebracht sein.
Das Reißen oder Durchstechen des Beutels oder das Zerdrücken/Durchdringen der Kunststoffhülle kann zu einem sofortigen Brand oder einer Explosion führen.
• Nachdem Sie eine verbrauchte Batterie aus einem Produkt entfernt haben, verpacken Sie sie einzeln in einem durchsichtigen, verschließbaren Beutel oder kleben Sie die Anschlüsse mit durchsichtigem Klebeband fest.
3. Lithium-Ionen-Akkus mit hoher Wattstundenzahl (> 300 Wattstunden)
• Wird automatisch als Gefahrgut betrachtet, unabhängig davon, ob es beschädigt ist oder nicht.
• Für den Transport oder Versand sind eine CFR49-Zertifizierung und Unterlagen erforderlich.
Wattstunden werden berechnet, indem Volt mit Amperestunden multipliziert werden. Diese sind auf dem
Batterien. Diese großen Batterien findet man häufig in E-Bikes, E-Scootern, Landschaftsbau
Werkzeuge und mehr. Call2Recycle bietet ein Kit mit hoher Wattzahl an, das speziell von
Verkehrsministerium, um einen Versender von den CFR49-Anforderungen zu befreien. Kontaktieren Sie Ihren
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Abfallwirtschaftsbezirk oder Ihrer Gemeinde oder bei Call2Recycle.
4. UMGANG MIT BESCHÄDIGTEN Lithiumbatterien
Verwenden Sie keine beschädigten oder missbrauchten Batterien.
• Im Freien in einem wasserdichten, abgedeckten Behälter mit Sand oder Katzenstreu lagern.
• Wenden Sie sich an Ihren Abfallwirtschaftsbezirk oder Ihre Gemeinde, um eine ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten.
in Ihrer Nähe (VTrecycles.com).
WENN eine Lithiumbatterie anfängt anzuschwellen, zu rauchen oder Feuer zu fangen
1. Berühren Sie die Batterie NICHT mit bloßen Händen.
2. Bringen Sie die Batterie sofort nach draußen (gehen Sie so schnell wie möglich weg, um zu vermeiden
Inhalation) und legen Sie es in einen Behälter mit Katzenstreu oder Sand (Erde).
3. Wenden Sie sich bezüglich der ordnungsgemäßen Entsorgung an Ihren Abfallwirtschaftsbezirk oder Ihre Gemeinde.
Veröffentlichungszeit: 10. März 2023